Aufbewahrungsfristen für Dokumente nach § 147 Aufgabenordnung: Zum Jahreswechsel lohnt sich das Aufräumen! Nachfolgend finden Sie eine auszugweise Aufstellung von Aufbewahrungsfristen für Dokumente. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Und natürlich sind die Angaben ohne Gewähr.
Unterlagen | Gesetzliche Aufbewahrungsfrist | Entsorgen können Sie zum Jahresbegin 2006 Unterlagen von | Angebote (erhaltene und Kopien versandter) | 6 Jahre | 1999 oder früher | Auftragsbestätigungen (erhaltene und Kopien versandter) | 6 Jahre | 1999 oder früher | Bestellungen (erhaltene und Kopien versandter) | 6 Jahre | 1999 oder früher | Buchführungsunterlagen | 10 Jahre | 1995 oder früher | Buchungsbelege | 10 Jahre | 1995 oder früher | Handelsbücher | 10 Jahre | 1995 oder früher | Inventare | 10 Jahre | 1995 oder früher | Jahresabschlüsse | 10 Jahre | 1995 oder früher | Lageberichte | 10 Jahre | 1995 oder früher | Lieferscheine | 6 Jahre | 1999 oder früher | Mahnbescheide | 6 Jahre | 1999 oder früher | Preislisten | 6 Jahre | 1999 oder früher | Quittungen | 10 Jahre | 1995 oder früher | Rechnungen (erhaltene oder Kopien versandter) | 10 Jahre | 1995 oder früher | Spendenbescheinigungen | 10 Jahre | 1995 oder früher | Verträge | 10 Jahre | 1995 oder früher | Zahlungsbelege | 10 Jahre | 1996 oder früher |
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