| Heute schon GEZahlt? Ab 2007 jährlich 204,36 € für Computer an die GEZ |
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Heute schon GEZahlt? Ab 2007 jährlich 204,36 € für Computer an die GEZ Wie Presseagenturen, Tageszeitungen und Online-Dienste bereits seit dem Jahr 2004 einstimmig melden, beschert eine zum 01.01.2007 in Kraft tretende Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) einen wahren Geldregen. Ab diesem Zeitpunkt gelten Computer mit Internet-Anschluß genelrell als Rundfunkempfänger. Selbst bei vorsichtiger Schätzung kassiert die GEZ künftig für Computer über 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich von den ohnehin schon geschröpften Bundesbürgern. Sieben Milliarden Euro stellt die GEZ den Fernsehanstalten ARD, ZDF und den dritten Programmen derzeit jährlich an Mitteln aus Gebühreneinnahmen zur Verfügung. Angeblich ändert sich für Privathaushalte, die bereits einen Fernseher angemeldet haben, erstmal nichts, Computer gelten hier (noch) als kostenfreies Zweitgerät. Gewerbetreibende und Freiberufler, die bisher in ihren Gewerberäumen keine Fernseher angemeldet haben, werden aber zukünftig für die Internetnutzung zur Kasse gebeten. Für die GEZ spielt es dabei keine Rolle, ob der Computer über eine TV-Karte verfügt oder nicht. Der physikalische Anschluss an das Internet, und sei er auch für den TV-Empfang über das Internet noch so untauglich (z.B. bei Internet-Anschlüssen per Analog-Modem oder ISDN), reicht aus, um Gebühren kassieren zu können. Die GEZ hat bereits fleißig vorgearbeitet und eine Kartei mit über zwei Millionen Gewerbebetrieben als zukünftigen Opfern angelegt. Die Mehrheit der in dieser Kartei erfassten Unternehmer wird wohl ab 2007 zur Kasse gebeten werden. Als wäre das nicht genugt, wird zukünftig bei Unternehmen zusätzlich pro Standort abkassiert. Bleibt die Frage offen, was man zur professionellen Gebührenvermeidung tun kann. Am 31.03.2006 hat die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PC eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die ab dem 1.1.2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PC festlegt. Zu diesem Thema ist das letzte Wort noch nicht gesprochen! Beachten Sie die weiterführenden Links zum Thema GEZ und befolgen Sie ein paar Grundregeln: Geben Sie niemals einem Bediensteten der GEZ eine Auskunft. Lassen Sie einen Bediensteten der GEZ niemals in Ihre Wohnung, noch in Ihre Geschäftsräume! Erteilen Sie der GEZ, deren Hilfswilligen und Drückerkolonnen präventiv Hausverbot! Unterschreiben Sie niemals irgendwelche Dokumente. Niemand kann Sie zu einer Unterschrift zwingen, weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft und schon gar nicht die GEZ! Und schon gar nicht kann Sie ein bediensteter der GEZ zwingen, ihn in Ihre Wohnung zu lassen. Ihre Privatspähre ist derzeit (noch) gut geschützt. Ein Fuß in der Tür oder ähnliche Aufdringlichkeiten erfüllen deshalb den Straftatbestand Hausfriedensbruch. Bedenken Sie: Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Sie sollten diesen umgehend zur Anzeige bringen. Möglicher Weise wächst dadruch die Erkenntnis, dass es sich bei der GEZ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Zudem liegen uns Informationen vor, nach denen Bereits seit dem Jahr 2000 GEZ-Bedienstete durch Computerländen streunen und versuchen, für jede dort zum Verkauf ausgestellte TV-Karte Gebühren zu kassieren! Derartige Methoden sind an Unseriösität nicht zu überbieten und die Auftraggeber der GEZ sollten sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Die GEZ und der Rundfunkgebührenstaatsvertrag bringen nicht nur die GEZ, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Verruf, mag deren Programm ansonsten noch so seriös sein. Wenn Sie Anregungen, Erfahrungsberichte oder auch Tips und Tricks zum Umgang mit der GEZ und deren Mitarbeitern haben, dann würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese zur anonymisierten Veröffentlichung überlassen. Vielleicht helfen Ihre Erfahren anderen GEZ-Opfern weiter... Und die nächste Gebühr steht schon ins Haus: sobald die Mobiltelefonhersteller und Dienstanbieter eine ausreichende Zahl an Mobiltelefonen für den Fernsehempfang tauglich gemacht haben, werden auch hier Gebühren fällig werden! Nicht nur aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob man wirklich mit dem Handy fernsehen muss. Es hegt ja auch niemand den Wunsch, mit der Waschmaschine zu telefonieren. Die Konsumgesellschaft manövriert sich deshalb selbst in die Gebührenfalle, indem sie sich derartige Trends aufzwängen lässt, um dadurch erneut doppelt und dreifach abkassiert zu werden. Heute schon GEZahlt?
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